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   BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 98.81   

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BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 98.81 (https://dejure.org/1985,1838)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 C 98.81 (https://dejure.org/1985,1838)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 C 98.81 (https://dejure.org/1985,1838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung nach außergerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsches Beamtenrecht - Vorbereitungsdienst - Deutsche Staatsangehörigkeit - Voraussetzung der Beamtenernennung

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2104 (Ls.)
  • DVBl 1985, 742
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund eines Vorlagebeschlusses des erkennenden Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 98.81 - (Buchholz 237.0 § 6 Nr. 3) im Urteil vom 3. Juli 1986 - Rechtssache 66/85 - (EuGRZ 1986, 558) entschieden, daß ein Studienreferendar Arbeitnehmer nach Art. 48 EWGV ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 1 A 2176/00

    Anspruch auf Erstattung von Fahrauslagen ; Recht auf Freizügigkeit ;

    vgl. hierzu einerseits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1985 - 2 C 98.81 -, DVBl. 1985, 742, 743; OVG NRW, Urteil vom 10. August 1995 - 6 A 195/94 -, NVwZ-RR 1996, 472; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 2717/89 -, ZBR 1995, 76; Ziekow, Die Freizügigkeit nach Europäischem Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Dienstes, DÖD 1991, 11 (14); andererseits Grabitz/Hilf, a.a.O., Art. 39 Rn. 14; Schotten, Der Zugang von Unionsbürgern zum deutschen Beamtenverhältnis, DVBl. 1994, 567 (570); Weber, Berufsausübung und Berufszugang für Juristen im EG-Binnenmarkt, NVwZ 1990, 1 (4); Avenarius, Zugangsrechte von EG-Ausländern im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1988, 385 (392); offen lassend: OVG NRW, Urteil vom 10. März 2000 - 12 A 2129/98 -.
  • VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98

    Lehrer - Teilzeit nicht erzwingbar

    Gleiches gilt für die Frage, ob die von Lehrern ganz überwiegend erbrachten Leistungen im Bereich der Erziehung und des Unterrichts tatsächlich als ständige Aufgabe die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse beinhalten; das Bundesverfassungsgericht hat diese in seinem Urteil vom 27.04.1959 (2 BvF 2/58 - E 9, 268, 282) dahin verstanden, daß es sich um die Ausübung von hoheitlichen Anordnungsbefugnissen, den Erlaß von Befehlen gegenüber dem Bürger handeln müsse, so daß die Zuordnung von Lehrern zu Art. 33 Abs. 4 GG mehr als fraglich sein dürfte (vgl. Maneck/Schirrmacher HBR IV § 5 HBG Rn. 8 ff., 14, 16; a. A. BVerwG, B. v. 24.01.1985 - 2 C 98.81 - ZBR 1995, 193 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 31.91

    Anspruch auf Anwärterverheiratetenzuschlag - Konkurrenzregelung im

    Die Klage wäre allerdings dann begründet, wenn die Anwendung des § 62 Abs. 3 Satz 1 BBesG im vorliegenden Fall in Widerspruch zu Art. 67 Abs. 2 des durch Verordnung des Rates vom 29. Februar 1968 erlassenen EG-Beamtenstatuts stünde; in diesem Falle würde das Gemeinschaftsrecht auf der Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG entgegenstehendes innerstaatliches Recht überlagern und verdrängen (vgl. BVerfGE 31, 145 [BVerfG 09.06.1971 - 2 BvR 225/69]; 75, 223 <244 f. [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]>; BVerwGE 87, 154 [BVerwG 29.11.1990 - 3 C 77/87] sowie Beschluß des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 98.81 - ).
  • VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 2717/89

    Zur Höhe des Unterhaltsbeitrages für ausländische Rechtsreferendare

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Vorlagebeschluß an den Europäischen Gerichtshof vom 24.1.1985 (DVBl. 1985, 742, 744) seine Auffassung wiederholt, daß Anwärterbezüge nicht, wie die Dienstbezüge anderer Beamter, die deren umfassender Dienstleistungspflicht gegenüberstehende amtsgemäße Alimentation seien, sondern der Sicherung des Ausbildungszwecks dienten.
  • BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92

    Unterhaltsbeihilfe - Anwärterbezüge - Versicherungsbeiträge - Freizügigkeit

    Die hierbei zugrunde gelegte Annahme des Berufungsgerichts, daß ein etwaiger gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Einstellung als Beamter unter gleichen Bedingungen wie Inländer entgegenstehenden nationalen Rechtsvorschriften ... gemäß Art. 24 Abs. 1 GG vorgeht und daher trotz solcher Rechtsvorschriften unmittelbar vor den deutschen Gerichten geltend gemacht werden kann, entspricht der Auffassung des Senats (... DVBl. 1985, 742 ...).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.09.1987 - 5 A 101/81
    Aus diesen Vorschriften ist ersichtlich, daß das hier maßgebende Bundes- und Landesrecht dem Schulwesen einen hohen Rang als grundsätzlich öffentliche Aufgabe beimißt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.01.1985 (Vorlage an den EuGH) 2 C 98.81 , DVBl. 1985, 742 (744) mit Anm. Ule).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2129/98

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs i.S.d. Amtshaftung;

    vgl. hierzu einerseits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1985 - 2 C 98.81 -, DVBl. 1985, 742, 743; OVG NRW, Urteil vom 10. August 1995 - 6 A 195/94 -, NVwZ-RR 1996, 472, 473; Ziekow: Die Freizügigkeit nach europäischem Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Dienstes, DÖD 1991, 11, 14; andererseits Schotten, Der Zugang von Unionsbürgern zum deutschen Beamtenverhältnis, DVBl. 1994, 567, 570; Randelzhofer, in: Grabitz (Hrsg.), Kommentar zum EWG- Vertrag, Stand der Bearbeitung: September 1992, Rdnr. 63 zu Art. 48; Weber, Berufsausübung und Berufszugang für Juristen im EG- Binnenmarkt, NVwZ 1990, 1, 4; Avenarius, Zugangsrechte von EG- Ausländern im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1988, 385, 392.
  • VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 1570/98

    Anspruch auf vollzeitige und regelmäßige Arbeitszeit sowie auf volles Gehalt der

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